Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolf System S.R.L
1. BESTÄTIGUNG.
Die Bestellung, unabhängig davon, ob sie von Vertretern, Auftragnehmern, Agenten oder Dritten angenommen wurde, ist für Wolf System Srl erst nach Bestätigung durch Wolf System Srl gültig und bindend.
2. BAUARBEITEN.
Im Falle eines Auftrags von Bauarbeiten führt Wolf System Srl die Arbeiten gemäß den technischen Beschreibung und mit eigenem Personal und eigener Ausrüstung aus. Sofern es die Art des Eingriffs erfordert, erstellt Wolf System Srl den P.O.S. (Betriebssicherheitsplan) und händigt ihn dem Kunden vor Beginn der Arbeiten aus. Wolf System Srl hat das Recht, die Arbeiten ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben, was bereits vom Kunden als genehmigt angesehen wird.
3. PREISE.
Wolf System Srl kann die Angebote, die Preislisten und die Rundschreiben ohne Ankündigung ändern. Bei Planungsänderungen, ganz gleich, ob diese vereinbart oder vom Kunden vorgegeben werden, ist Wolf System Srl berechtigt, die Lieferfristen und die Fristen der Bauarbeiten zu ändern. Preiserhöhungen aufgrund von erhöhten Produktionskosten (Werkspreise, Wechselkursdifferenzen, Zollgebühren, Transportgebühren, Importkosten etc.) in dem Zeitraum zwischen der Bestellung und der Lieferung bzw. Ausführung der Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden, der sich schon jetzt zur Übernahme und Zahlung des entsprechenden Zuschlags verpflichtet.
4. REKLAMATION.
Im Falle eines Auftrags muss jede Reklamation innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der entsprechenden Dienstleistung oder der entsprechenden Arbeiten schriftlich eingereicht werden, während im Falle eines Verkaufs die Frist für die Reklamation 8 Tage ab Lieferung der Ware bzw. ab Entdeckung des Mangels beträgt. Bei Nichteinhaltung der Frist und der vereinbarten Form der Reklamation verliert der Kunde den Gewährleistungsanspruch.
5. LIEFERUNG UND LIEFERFRIST.
Außer bei ausdrücklich vereinbarten und gesondert unterzeichneten Lieferbedingungen sind die festgelegten Fristen für die Lieferung und die Ausführung der Arbeiten für Wolf System Srl. nicht bindend. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen der Verzögerung der Leistungserbringung von Wolf System Srl. besteht daher nicht. Die Angaben in Bezug auf Leistungen, Gewicht usw. sind maximale Angaben. Wenn der Kunde bei der Auslieferung keinen Vorbehalt vermerkt, gilt die Ware auch ohne Überprüfung als angenommen. In diesem Fall hat Wolf System Srl das Recht, dass ihm der noch ausstehende Betrag umgehend und vollständig bezahlt wird. In Ermangelung eines Lieferscheins gilt der Auftrag am Ende der Bauarbeiten und der Räumung der Baustelle von Wolf System Srl seines Personals und seiner Maschinen als abgeschlossen.
6. HÖHERE GEWALT.
Ursachen höherer Gewalt wie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Krawalle, sozialen Unruhen, Kriege, Aufstände, Arbeitskonflikte, Transport- und/oder Verkehrsverbote, Baublockaden, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben befreien Wolf System Srl von der Pflicht, die Lieferung und/oder die Bauarbeiten durchzuführen.
7. ZAHLUNGEN. Die Zahlungen sind zugunsten des Geschäftssitzes von Wolf System Srl zu tätigen. Vertreter, Auftragnehmer, Makler oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Bei Beanstandungen oder Reklamationen hat Wolf System Srl dennoch Anspruch auf die Zahlung der gesamten Vergütung für die nicht beanstandeten Leistungen. Wolf System Srl kann die technischen Änderungen vornehmen, die sich für ein besseres Ergebnis der Arbeiten anbieten; mögliche Mehrkosten trägt vollständig der Kunde, der dagegen kein Recht auf Schadenersatz oder Preisnachlass hat.
8. VERTRAGSPFLICHTEN. Das Fehlen einer Genehmigung oder einer rechtlich-administrativen Bedingung, die für die Durchführung der Arbeiten oder für die Nutzung des Baus notwendig sind, wie etwa das Fehlen von Baugenehmigungen oder der Wohnungseignungsnachweis, können das aus dem Vertrag resultierende Recht von Wolf System Srl nicht beeinträchtigen, und können insbesondere keine Zahlungsverzögerung oder einen Preisnachlass zugunsten des Kunden nach sich ziehen.
9. ZINSEN.
Bei säumiger Zahlungsfrist über den vereinbarten Termin hinaus, muss der Kunde Säumnisgebühren an Wolf System Srl zahlen, nämlich 0,75 % pro Monat. Außerdem hat Wolf System Srl das Recht, umgehend die Lieferung und/oder die Arbeiten bei Nichtzahlung auch von nur einer Rate der Vertragssumme mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT.
Die Güter bleiben Eigentum von Wolf System Srl, bis der Preis und die Zusatzkosten vollständig entrichtet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware, die Fahrzeuge und die Materialien von Wolf System Srl sorgfältig aufzubewahren und verpflichtet sich außerdem, dasselbe Unternehmen umgehend über Pfändungsversuche oder andere gesetzliche und rechtliche Maßnahmen Dritter im Bezug auf die Ware zu unterrichten, sowie über Diebstahl, Verlust oder Beschädigung derselben Güter Während des Transports obliegt die Haftung für das Material und die Güter, die für die Durchführung der Bauarbeiten notwendig sind, dem Kunden, der im Falle von Beschädigung und/oder Verlust und/oder Zerstörung der gesamten oder eines Teils der Güter haftbar gemacht wird.
11. VERTRAGSKÜNDIGUNG UND VERTRAGSSTRAFE.
Der Vertrag gilt als rechtsgültig gekündigt, wenn Wolf System Srl mitteilt, von der Kündigungsklausel Gebrauch machen zu wollen, weil der Kunde die für die Zahlung des Preises vereinbarten Bedingungen nicht einhält. Der Vertrag gilt als rechtsgültig gekündigt, wenn die erfüllende Partei beschließt,
von der Kündigungsklausel Gebrauch machen zu wollen, wenn: der Kunde die Durchführung der Arbeiten behindert; der Kunde Wolf System Srl den Zutritt zur Baustelle verwehrt; der Kunde einem, auch minderen, Insolvenzverfahren unterworfen ist; der Kunde Wolf System Srl, auf Anfrage die Garantien gem. dem folgenden Art. 15) verweigert; Wolf System Srl die Arbeiten nicht ausführt. Wenn der Vertrag wegen Nichteinhaltung vonseiten des Kunden gekündigt wird, ist dieser verpflichtet, die Güter im Besitz von Wolf System Srl zurückzugeben, die bereits erhaltenen Leistungen sowie eine Vertragsstrafe von 30 % des vereinbarten Preises zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Wolf System Srl auf Schadenersatz für Folgeschäden.
12. FORDERUNGSABTRETUNG.
Wolf System Srl hat das Recht seine Forderung gegen den Kunden ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
13. PRÜFUNG UND ABNAHME.
Innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder nach Übergabe der Arbeiten ist der Kunde gehalten, auch ohne Aufforderung diese zu überprüfen. Das Ergebnis ist Wolf System Srl schriftlich und ohne Verzug und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsende oder Übergabe zu übermitteln. Wenn der Kunde diese Prüfung nicht durchführen lässt oder das Ergebnis von Prüfungen nicht an Wolf System Srl mit der o.g. Frist übermittelt, gilt die Bauarbeit als angenommen und Wolf System Srl hat das Recht auf Zahlung der eventuell ausstehenden Vergütungen. Wolf System Srl hat das Recht auf vollständige Zahlung des Restbetrags,auch bei übermittelter Annahme.
14. ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF.
Für Streitfragen über die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit und/oder Auslegung und/oder Ausführung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist ausschließlich das Gericht Bozen zuständig, unter ausdrücklichem Ausschluss jedes anderen Gerichts. Wolf System Srl hat das Recht, sich an das Gericht des Geschäftssitzes des Kunden zu wenden.
15. SICHERHEITEN VONSEITEN DES KUNDEN.
Der Kunde verpflichtet sich, Wolf System Srl auf Anfrage entsprechende Sicherheiten über Bankgeschäfte oder Versicherungen über den gleichen Betrag des vereinbarten Preises abzüglich bereits überwiesener Anzahlungen auszustellen.
16. GARANTIE.
Die gesetzliche Garantie für das Bauwerk obliegt Wolf System Srl (10 Jahre für strukturelle Schäden und 2 Jahre für andere Mängel bei einem Auftrag: 1 Jahr bei Warenverkauf).
17. RÜCKTRITT.
Der Kunde muss bei Rücktritt aus einem beliebigen Grund Wolf System Srl den Betrag für die bereits empfangenen Leistungen zahlen sowie ein Entgelt von 20 % des vereinbarten Preises, vorbehalten des Rechts von Wolf System Srl auf Schadenersatz für Folgeschäden.
18. TECHNISCHE BESCHREIBUNG.
Der Kunde bestätigt, die technischen Beschreibungen und das Projekt der Bauarbeiten erhalten zu haben und zu genehmigen.
19. VERWENDUNG VON WERBEMATERIAL.
Der Kunde autorisiert die Verwendung durch Wolf System Srl von Fotomaterial, Audio- und Videoaufnahmen von Personen und Sachen und allen Erklärungen, die im Rahmen des Auftrags abgegeben wurden, um Werbung für die eigene Unternehmenstätigkeit zu machen. Diese Autorisierung umfasst die Möglichkeit der Aufnahme, Archivierung, Verarbeitung, Übersetzung, Synchronisierung oder Optimierung/Änderung von Aufnahmen sowie die Möglichkeit, die Nutzungsrechte des Materials ohne jede Einschränkung an Dritte zu übertragen. Die Genehmigung stellt keinen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar (Art. 96 Gesetz 633/41), aber die Nutzung und/ oder die Verwendung des Materials darf nicht die Würde von aufgenommenen Personen verletzen.
20. SONSTIGES.
Wenn Wolf System Srl auf Nichterfüllung von Kunden tolerant reagiert, ist das nicht als Akzeptanz oder Billigung von anderen Verstößen auszulegen, da Wolf System Srl jederzeit die aus dem Vertragsabschluss resultierenden Rechte geltend machen kann. Die Parteien vereinbaren, dass ursprüngliche oder eintretende, vollständige oder teilweise Nichtigkeiten von Klauseln nicht den gesamten Vertrag nichtig machen, der demnach weiter gilt, wirksam und bindend ist, indem die fehlerhaften Vereinbarungen beseitigt werden. Mögliche Änderungen am oder Ergänzungen zum Vertrag sind schriftlich vorzunehmen.
Außerdem gilt für jede Auftragsbestätigung vonseiten Wolf System Srl die Voraussetzung der Schaffung und Aufrechterhaltung der Kreditlinie bei der Kreditversicherungsgesellschaft.